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   FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/2003   

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https://dejure.org/2005,15500
FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/2003 (https://dejure.org/2005,15500)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19.05.2005 - IV 391/2003 (https://dejure.org/2005,15500)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - IV 391/2003 (https://dejure.org/2005,15500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 Satz 2
    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung einer Eigenheimzulage; Fall der Nutzung einer Wohnung zu eigenen Zwecken; Sinn und Zweck der Eigenheimzulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.10.2002 - IX R 9/02

    EigZulG; ZFH; unentgeltlich überlassene Wohnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/03
    Der BFH habe in einem Urteil vom 01.10.2002 (Aktenzeichen: IX R 9/02; BFH/NV 2003, 145) entschieden, dass dem Kläger beim Erwerb eines Zweifamilienhauses von den Eltern sogar für zwei Wohnungen die Eigenheimzulage in ähnlicher Situation zustehe.

    Auch aus dem von der Klägerseite angeführten Urteil des BFH vom 01.10.2002 (IX R 9/02, BFH/NV 2003, 145) ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/03
    Behält sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung des Grundstücks ein Nutzungsrecht vor, so kann der Erwerber dem Nutzungsberechtigten kein Recht verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1998 X R 56/96, BStBl. II 1999, 89; Wacker EigZulG § 4 Rz. 25).
  • BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/03
    Durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige soll die Mobilisierung von Raumreserven in Eigenheimbereichen gefördert werden, nicht jedoch soll die Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistung eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.07.1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
  • FG Sachsen, 27.11.2006 - 4 K 913/04

    Versagung von Eigenheimzulage für einen durch Vertrag erworbenen

    Voraussetzung für eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung im Sinne des § 4 Satz 2 EigZulG ist, dass der Eigentümer dem Angehörigen die Nutzung der für diesen fremden Wohnung durch Einräumung eines Nutzungsrechtes ermöglicht, also der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung vom Eigentümer selbst ableitet (FG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2005 IV 391/2003, DStRE 2006, 232, Ziffer 1 der Entscheidungsgründe).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an

    Denn dann kann der Erwerber dem Nutzungsberechtigten kein Recht verschaffen (FG Nürnberg, Urteil vom 19. Mai 2005 IV 391/2003, DStRE 2006, 232).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2010 - 9 K 199/08

    Vereinbarkeit der Eigenheimzulagenbegünstigung eines Sohnes mit der Gestattung

    Das FG Nürnberg (Urteil vom 19. Mai 2005 - IV 391/2003, DStRE 2006, 232) unterstellt in einem solchen Fall trotz fehlender schriftlicher Vereinbarung ein mündliches oder konkludent vereinbartes faktisches Vorbehaltswohnrecht des Veräußerers (bestätigt durch BFH-Urteil vom 6. März 2007 - IX R 38/05, BFH/NV 2007, 128).
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